Amt Löcknitz-Penkun
Amt Löcknitz-Penkun
Winter
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eID-Karte

Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis

Voraussetzungen

  • Personen ab 16 Jahre
  • Bürger/innen eines anderen Staates der Europäischen Union oder Europäischen Wirtschaftsraums
  • Persönliches Erscheinen
  • Hauptwohnung/alleinige Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb des Amtsbereichs Löcknitz-Penkun

Vorzulegende Unterlagen

  • Gültiges Identifikationsdokument (z.B. Ausweis oder Pass), ausgestellt vom Heimatstaat
  • alte eID-Karte (soweit bereits in der Vergangenheit eine ausgestellt wurde)
  • Personenstandsurkunde(n) und Nachweise zur Namensführung
    Geburtsurkunde (bei ledigen Personen) oder Heiratsurkunde/ Familienbuch (bei Verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen), ggf. Namenserklärung oder sonstige Nachweise zur Namensführung usw. (ausländische Urkunden als internationale Urkunden oder mit einer Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer)

Verlust und Wiederauffinden der eID-Karte

Der Verlust oder auch das Widerauffinden eines Passes ist umgehend bei der Passbehörde anzuzeigen. Bei Diebstahl ist zusätzlich die Anzeige bei der Polizei vorzulegen bzw. die Polizeistation und die Tagebuchnummer/Aktenzeichen anzugeben.

Die Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gebühren / Fristen / Formulare / Rechtsgrundlagen

Gebühren

  • 37,00 EUR Beantragung
  • PIN-Neusetzen – gebührenfrei
  • Einschaltung Online-Funktion – gebührenfrei
  • Erklärung über den Verlust oder das Widerauffinden – gebührenfrei

Fristen

  • Gültigkeitsdauer: 10 Jahre
  • Herstellungsdauer: mindestens 2 Wochen (sobald Sie den PIN-Brief erhalten haben, liegt Ihr Ausweis zur Abholung bereit)

Formulare

Rechtsgrundlagen

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/index.html#BJNR084610019BJNE000900000

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/index.html#BJNR147700010BJNE000302360

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