Amt Löcknitz-Penkun
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Winter
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Stellenausschreibungen des Amtes Löcknitz-Penkun und der amtsangehörigen Gemeinden

AUSBILDUNG ZUR STAATLICH ANERKANNTEN ERZIEHERIN ODER ZUM STAATLICH ANERKANNTEN ERZIEHER (M/W/D)

DEIN PLATZ FÜR MORGEN

Die Gemeinde Löcknitz bietet zum 01. September 2024 

engagierten, motivierten und kommunikativen Menschen eine dreijährige, attraktive berufsbegleitende Ausbildung

zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder

zum Staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)

für den Bereich 0- bis 10-Jährige an.

Für die Dauer der Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD gezahlt.
Der schulische Teil der Ausbildung wird am Standort Neubrandenburg angeboten.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist die Mittlere Reife

Folgende Unterlagen müssen der Schule vorgelegt werden:

  • Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger
  • Nachweise über die geforderte Vorbildung in Form amtlich beglaubigter Kopien der Abschlusszeugnisse
  • das Ergebnis der Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • ein logopädisches Gutachten
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihr Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, Passbild

und eine Kopie des letzten Schulzeugnisses bis zum

31. März 2024 

an den Bürgermeister der Gemeinde Löcknitz über Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz.

Auf dem Postweg eingesandte Bewerbungsunterlagen werden nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

Ebert
Bürgermeister

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