Amt Löcknitz-Penkun
Amt Löcknitz-Penkun
Winter
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Stellenausschreibungen des Amtes Löcknitz-Penkun und der amtsangehörigen Gemeinden

Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)

Die Schule ist fast geschafft oder Du wünschst Dir eine berufliche Veränderung?

Als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter bearbeitest Du die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedlichsten Lebenslagen.

Du interessierst Dich für anspruchsvolle Verwaltungs- und Büroarbeit, kannst Dir vorstellen Gesetze zu lesen, zu verstehen und anzuwenden? Du arbeitest gern für und mit Menschen?

Dann bist DU bei uns genau richtig!

Das Amt Löcknitz-Penkun bietet zum 01. September 2025 eine dreijährige, attraktive Berufsausbildung als

Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) 

Folgende Voraussetzungen solltest Du mitbringen:

  • guter Realschulabschluss oder Abitur
  • gute Deutsch- und Mathekenntnisse
  • Interesse an Büro- und Verwaltungstätigkeiten
  • kunden- und dienstleistungsorientiertes Auftreten
  • Interesse an wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Themen
  • Teamfähigkeit

Für die dreijährige Ausbildung erfolgt die Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).

Sende Deine aussagekräftige Bewerbung (u.a. die letzten beiden Zeugnisse) bis zum 29.11.2024 an das

Amt Löcknitz-Penkun
Personalabteilung
z. Hd. Herrn Futh
Chausseestraße 30
17321 Löcknitz

Falls Du Fragen hast, steht Dir für telefonische Auskünfte Frau Benning unter der Tel. Nr. 039754/50-139 gern zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Bewerbung entstehende Kosten nicht erstattet werden.


Stefan Müller
Amtsvorsteher

Wahl von Schiedspersonen gemäß § 3 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V 2024 – 2029

 

Die Amtsdauer der Schiedspersonen des Amtes Löcknitz – Penkun endet am 14.11.2024.
Das Amt Löcknitz – Penkun hat eine gemeinsame Schiedsstelle gebildet und schreibt hiermit die Schiedsperson und den Stellvertreter für die kommende Wahlperiode von 5 Jahren von 2024 – 2029 öffentlich aus.

Die Schiedsperson muss gemäß § 4 Schiedsstellen – und Schlichtungsgesetz MV nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:

  1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde;
  2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
  3. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  2. nicht im Bereich der Gemeinde oder im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 2 Schiedsstellen-und Schlichtungsgesetz MV des Amtes wohnt.

Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich an das Haupt-und Ordnungsamt des Amtes Löcknitz – Penkun in 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30 bis zum 17.10.2024.

Anke Timm
Leiterin Haupt-und Ordnungsamt

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