Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Führungszeugnis
Online-Beantragung
Online-Portal des Bundesamtes für Justiz: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Bei Haupt- und Nebenwohnung im Amtsbereich Löcknitz-Penkun
Die Beantragung hat persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter im Einwohnermeldeamt zu erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/
Bei Wohnsitz im Ausland
Eine Beantragung des Führungszeugnisses ist nicht im Einwohnermeldeamt des Amtes Löcknitz-Penkun möglich. Die Antragstellung erfolgt direkt beim Bundesamt für Justiz.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bei Haupt- und Nebenwohnung im Amtsbereich Löcknitz-Penkun
Die Beantragung hat persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter im Einwohnermeldeamt zu erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/
Bei Wohnsitz im Ausland
Eine Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht im Einwohnermeldeamt des Amtes Löcknitz-Penkun möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/
Unterlagen / Gebühren / Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen
- Identitätsnachweis/-dokument des Antragstellers
(Ausweise, Pässe, Passersatzpapiere etc.) - Erweitertes Führungszeugnis: Schriftliche Bestätigung der fordernden Stelle über die Erforderlichkeit
- Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde: Bezeichnung und Anschrift der Behörde, Verwendungszweck, ggf. Aktenzeichen
Gebühren
- 13,00 EURO
- bei Nachweis eines besonderen Zwecks (z.B. Ehrenamt) oder Mittellosigkeit: gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/