Amt Löcknitz-Penkun
Amt Löcknitz-Penkun
Winter
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Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Führungszeugnis

Online-Beantragung
Online-Portal des Bundesamtes für Justiz: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Bei Haupt- und Nebenwohnung im Amtsbereich Löcknitz-Penkun
Die Beantragung hat persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter im Einwohnermeldeamt zu erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/

Bei Wohnsitz im Ausland
Eine Beantragung des Führungszeugnisses ist nicht im Einwohnermeldeamt des Amtes Löcknitz-Penkun möglich. Die Antragstellung erfolgt direkt beim Bundesamt für Justiz.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bei Haupt- und Nebenwohnung im Amtsbereich Löcknitz-Penkun
Die Beantragung hat persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter im Einwohnermeldeamt zu erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/

Bei Wohnsitz im Ausland
Eine Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht im Einwohnermeldeamt des Amtes Löcknitz-Penkun möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/

Unterlagen / Gebühren / Rechtsgrundlagen

Vorzulegende Unterlagen

  • Identitätsnachweis/-dokument des Antragstellers
    (Ausweise, Pässe, Passersatzpapiere etc.)
  • Erweitertes Führungszeugnis: Schriftliche Bestätigung der fordernden Stelle über die Erforderlichkeit
  • Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde: Bezeichnung und Anschrift der Behörde, Verwendungszweck, ggf. Aktenzeichen

Gebühren

  • 13,00 EURO
  • bei Nachweis eines besonderen Zwecks (z.B. Ehrenamt) oder Mittellosigkeit: gebührenfrei 

Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/ 

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